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Die 1. Forderung der GVin

 

Die 2. Forderung der GVin mit Schreiben vom 24.11.2011

 

 

Amtsgericht . . . . .

z.Hd. des Direktor am Amtsgericht …………

……………………

………………..

 

Freitag, den 02.12.2011

 

Sehr geehrter Hr. Direktor ……….,

 hiermit stelle ich Heinz  Niereisel Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Gerichtsvollzieherin Fr.  …………..

Begründung:  Seit 03.09.2005 habe ich einen Vollstreckungsbescheid (siehe Anlage 1) gegen Hr. …………… geb. am …………….

Nun konnte ich durch eigene Intensive Ermittlungen feststellen das Hr. ………… mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit immer mal wieder mit Kraftfahrzeugen handelt und derzeit einen …….. mit der Fahrgestell Nummer …………………. und dem amtlichen Kennzeichen …………. fährt und auf Ihn selbst zugelassen ist.

Am, bzw. in KW 45 habe ich mich in das Amtsgericht ……… begeben und hier mit Fr. Gerichtsvollzieherin ……………. gesprochen und auch den Sachverhalt erklärt.

Am …………….. um ca. 09 Uhr 10 habe ich mehrfach ergebnislos versucht Fr. GVin …………. telefonisch zu erreichen ( Zufall ? ). Nach mehreren Versuchen sagte mir Fr. GVin ……….. das Sie heute sowieso keine Zeit für mich hätte. Im Anschluss fuhr ich selbst ins Amtsgericht ………. Hier konnte ich mit Fr. ………… den Fall nochmals erörtern. Fr. ………. ruft in diesem Zusammenhang Fr. GVin ……… an und teilt mir mit das Fr. GVin ……….. erst mal einen Vorschuss in Höhe von 500.- € sowie einen Auftrag und den Vollstreckbaren Titel braucht. Hier händigt mir Fr. ………….. ein DIN A 4 Kuvert aus in dem ich o.g. Dinge verbringe, zuklebe und auf direktem Weg nach Gelnhausen fahre und in den Briefkasten werfe da nach mehrfachem läuten keiner öffnet. 

Am darauf folgenden Tag um ca. 14.00 Uhr ruft mich Fr. GVin ……… an und teilt mir mit das Sie Post erhalten hätte aber das Vermeintlich dem Schuldner gehörende Fahrzeug nicht Pfänden könne da Sie die Eigentumsverhältnisse nicht prüfen könne? Hier gilt meiner Meinung nach die Eigentumsvermutung! Aber hier stellt sich für mich erstmals die Frage warum hat Sie mir dies im Erstgespräch nicht schon mitgeteilt? Kann man dies auch in die Kategorie Zufall einordnen?

Ich muss einfach mal so sagen dass ich mir hier, gelinde gesagt vorkomme wie ein Idiot. Sozusagen bezahl erst mal dann sag ich dir schon das ich eh nichts Pfände!

Weiterhin versuche ich nun Fr. GVin ………… dahingehend zu bewegen mit mir doch morgens zum Schuldner zu fahren oder sich vor Ort zu treffen um gleich vor Ort die Eigentumsverhältnisse bzw. den Offenbarungseid abzunehmen. Hier zögert Fr. GVin …………. kurz und meint Sie würde sich bei mir melden und ob ich auch verstehe das ihr mein Verhalten nicht gefällt in dem ich bei Fr. …………. auftauche und mich beschwere. 

Jetzt durch weitere eigene Ermittlungen konnte ich feststellen dass der Schuldner jetzt sein Fahrzeug jeden Abend ca. 100 Meter von seinem eigentlichen Parkplatz hinter seinem frei zugänglichen Wohnanwesen weg Parkt. Hier stellt sich für mich zum zweiten Mal die Frage kann das Zufall sein. Aber vielleicht gibt es tatsächlich Menschen die gerne abends und morgens auch bei schlechtem und kaltem Wetter gerne ein paar Meter laufen!

Am Donnerstag den ……….. habe ich nach mehreren Telefongesprächen Strafantrag gestellt der Sicherlich erst am Freitag den ………… in der Staatsanwaltschaft bearbeitet bzw. gesichtet wurde.

Jetzt kommt der Dritte Zufall, der Schuldner erscheint am Montag den ………… in meinem Langenselbolder Büro und möchte mit der Rückzahlung seiner Schulden bei mir beginnen. Schon hier möchte ich sagen dass mir jetzt die Zufälle doch schon langsam zu häufig werden.

Nachdem nun lange nichts geschehen ist und ich mich auch weiter nicht um den Schuldner kümmern konnte weiß ich nicht ob es das fragliche Fahrzeug überhaupt noch gibt kommt heute ein Schreiben von Fr. GVin ………… (siehe Anlage 1) indem Sie zu den bereits gezahlten 500.- € nochmals 2.000.- € fordert! 

Nun habe ich mich auf den Weg gemacht um hier Nachzurechnen was eine solche Sicherstellung bei Fr. GVin ………… nun Kostet und mich mit dem zuständigen Abschleppdienst in Verbindung gesetzt.

Also wenn ich hier Richtig lese dann Kostet laut Schreiben von der Fa. …… am ……… was auch heute noch gültig (siehe Anlage 3) ein solcher Abschleppvorgang für PKW bis 2,8 Tonnen 63,91.- € und Standgeld 2.- € Pro Tag zzgl. 5% Hackenlastversicherung und 19% MwSt.

Rechnung:

Abschleppvorgang 63,91.- € plus 5% entspricht 67,10.- €, rechnen wir hier 2 Monate Standzeit, was ich hier schon als sehr lange erachte mit 122.- € somit kommt man auf Gesamtkosten inkl. MwSt. von 225,02.- €. Weiterhin ca. 100.- € Gerichtsvollzieher kosten wäre ich bei 325,02.- €.

Hier wäre zu Prüfen weshalb hier meiner Meinung Massiv mit Kostenvorausforderungen überzogen wird. Dies muss auch irgendeinen Grund haben.

 

Weiterhin steht im GvKostG unter §4 Vorschuss

(1)   Der Auftraggeber ist zur Zahlung eines Vorschusses verpflichtet, der die voraussichtlich entstehenden Kosten deckt. Die Durchführung des Auftrags kann von der Zahlung des Vorschusses abhängig gemacht werden. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht, wenn der Auftrag vom Gericht erteilt wird oder dem Auftraggeber Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe bewilligt ist. Sie gelten ferner nicht für die Erhebung von Gebührenvorschüssen, wenn aus einer Entscheidung eines Gerichts für Arbeitssachen oder aus einem vor diesem Gericht abgeschlossenen Vergleich zu vollstrecken ist.

 

Darüber hinaus gibt es das Übermaßverbot: nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die sich aus dem Rechtsstaatsprinzip ableitende übergreifende Leitregel allen staatlichen Handelns, die besagt, dass staatliche Eingriffe in den Rechtskreis der Bürger nur dann rechtmäßig sind, wenn sie geeignet, erforderlich (notwendig) und verhältnismäßig sind.

Ich weiß im Moment nicht was ich dazu sagen soll und bitte um Prüfung des Sachverhaltes und vor allem der ganzen komischen Zufälle.

mfg. Heinz Niereisel

 

Die Geschichte geht am 08.12.2011 weiter........

Am 08.12.2011 schickt mir Fr. GV ........... eine SMS mit folgendem Text -

Guten Tag Herr Niereisel. Ich konnte Sie heute telef. nicht erreichen, deshalb möchte ich auf diesem Weg mitteilen, dass sich der morgige Vollstreckungstermin erledigt hat, da Herr .......... gestern die eidesstattliche  Versicherung antragsgemäß geleistet hat. Mitteilung erfolgt noch schriftlich. Gruß ...........

Am 14.12.2011 kommt es dann Schriftlich........

  

Lag ich doch hier mit meiner Rechnung von 352,02.- € nicht so weit daneben! Hier stellt sich noch mal die Frage wie eine Gerichtsvollzieherin in einem solchen fall 2.500.- € Kostenvorschuss verlangen kann bzw. darf wenn man hier das Übermaßverbot mit einbezieht ?

Und weiter geht es am 13.01.2012...........

 



 

Für Kritik und Anregungen bin ich immer offen............und wenn mir jemand sagt ich soll es als Gläubiger einfach lassen zu glauben das ich noch was bekomme, dann werde ich es wahrscheinlich so machen und es lassen...........

 

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ganz bewusst mit einem h geschrieben.......

 

 

 

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Stand: 27.01.2012